Allgemeine Durchführungsvereinbarung zu den Trainings, Workshops und Kursen von der 
BINDUNGS WERFT

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Stand: V1-18.03.2026

 

Bedingungen für verbindliche Anmeldung

Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn nachfolgend aufgeführte Bedingungen bis zu 14 Tagen vor Trainingsbeginn erfüllt sind:

  • Eingang der vollständig ausgefüllten  Anmeldung
  • Der rechtsverbindliche Vertrag über die Anmeldung kommt erst durch eine Bestätigungs-E-Mail zustande. Die Platzvergabe erfolgt damit nach Eingang der Anmeldung. Ich behalte mir vor, deine Anmeldung im Einzelfall nicht anzunehmen. Die Anmeldung kann innerhalb von 7 Werktagen nach Versand der Bestätigungs-E-Mail widerrufen werden.
  • Vollständige Bezahlung der Trainingsgebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung. Die Zahlungsbestimmungen befinden sich auf der Anmeldebestätigung.

 

Weitere allgemeine Hinweise

Mindestteilnehmerzahl für Karly®-Kinder-Kurse

5 Personen
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich die Trainerin vor, das Training (Kurs oder Workshop) abzusagen. Die Kursgebühr wird in voller Höhe erstattet. 

Maximale Teilnehmerzahl

12 Personen (ggfs. eingegrenzt, bitte auf Trainings-/Kurs-Beschreibung achten)

Mitzubringen

Kinder-Trainings und -Workshops: Bequeme Kleidung anziehen, Stoppersocken oder Sport-Hallenschuhe, Trinkwasser, Etui mit Malstiften

Stornierung

Die Stornierung des Trainings ist bis zu 14 Kalendertagen vor der ersten Einheit des jeweiligen Trainings kostenfrei möglich. Die Stornierung muss per E-Mail erfolgen. Die bezahlte Trainingsgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, wird der volle Betrag fällig.


Es besteht die Möglichkeit, eine/n Ersatzteilnehmer/in zu benennen. Kann der Platz vor Beginn des Trainings durch eine/n andere/n Teilnehmer/in besetzt werden, wird die Kursgebühr erstattet. Die Trainerin behält sich das Recht vor, Trainings abzusagen (z. B. wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird). In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.

Erkrankung/Ausfall der Trainerin

Findet ein einzelner Termin wegen Krankheit der Trainerin oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht statt, wird der Termin nachgeholt. Der/die Teilnehmende ist in diesen Fällen gemäß §616 BGB nicht zur Rückforderung der Kursgebühr berechtigt.

Fehlen der/s Teilnehmenden

Aufgrund der festgelegten Trainingszeiten ist die Trainerin nicht verpflichtet, bei Nichterscheinen des Teilnehmenden versäumte Einheiten des Trainings nachzuholen. Es werden keine Kursgebühren erstattet.

Teilnahme am Training

Mit der Teilnahme verpflichten sich die Teilnehmenden, die geltenden Haus- und Geschäftsordnungen einzuhalten. Bei Verstößen behält sich die Trainerin vor, der/n Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen. Bei Angeboten mit sportlichen Inhalten wird von einer entsprechenden Sporttauglichkeit ausgegangen. Sollte die/der Teilnehmende Einschränkungen haben, ist die Trainerin im Voraus zu informieren.

Haftung

Eine Haftung für Schäden, die während der Teilnahme an den Trainings entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies schließt auch den Verlust persönlicher Gegenstände ein.

Bei der Teilnahme an den Trainings liegt die Haftung im Regelfall ausschließlich bei den Teilnehmenden selbst bzw. – im Falle von Minderjährigen – bei den Erziehungsberechtigten.

Für mutwillig verursachte Beschädigungen an Kursmaterialien oder Einrichtung haften die Teilnehmenden bzw. die Erziehungsberechtigten.

Allergien und andere wichtige Informationen über die Teilnehmenden

Alle für Aufsichtspflicht relevanten Informationen sind der Trainerin mindestens 3 Tage vor Beginn des Kurses mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über Allergien, Bewegungs- und/oder Spracheinschränkungen, Behinderungen.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Schutz eurer personenbezogenen Daten ist mir ein wichtiges Anliegen. Im Folgenden informiere ich dich / euch transparent über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten im Rahmen des Trainings.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Trainerin.

Ich erhebe und verarbeite folgende personenbezogene Daten:

  • Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum der Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten
  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, postalische Adresse)
  • Angaben zu Allergien, gesundheitlichen Besonderheiten oder Einschränkungen
  • Angaben zu abholberechtigten Personen
  • Fotos und Videos, die während des Trainings entstehen (sofern die Zustimmung erfolgt ist)

Diese Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Trainings sowie zur Kommunikation mit Ihnen verwendet.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage deiner / eurer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie zur Erfüllung unseres Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 7 DSVGO.

Während des Trainings können Fotos entstehen, welche die Trainerin zur Darstellung ihrer Arbeit auf meiner Homepage (www.bindungswerft.de), in Publikationen / Printmedien sowie in den sozialen Medien (Facebook, Instagram) verwendet. Die Gesichter der Teilnehmenden werden von der Trainerin für diese Zwecke unkenntlich gemacht. Namen und persönliche Daten werden nicht veröffentlicht. Deine / Eure Einwilligung ist freiwillig und erfolgt bei der Anmeldung. Die Einwilligungen können jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf entstehen keine Nachteile.

Deine / eure Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Durchführung des Trainings erforderlich ist oder ich gesetzlich dazu verpflichtet bin. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nur mit ausdrücklichen Zustimmung.

Deine / eure Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

Du hast / Ihr habt das Recht:

  • auf Auskunft über die bei mir gespeicherten Daten
  • auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • auf Löschung Ihrer Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen
  • auf Einschränkung der Verarbeitung
  • auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • auf Datenübertragbarkeit
  • auf Widerruf deiner / eurer Einwilligung ohne Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf
  • Zur Ausübung deiner / eurer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wendet euch an mich (bindungswerft@gmx.de).

Du kannst / Ihr könnt die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail möglich.

Ich treffe technische und organisatorische Maßnahmen, um eure Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Bei Fragen oder Anliegen zum Datenschutz wende dich / wendet euch bitte an mich (bindungswerft@gmx.de).

 

Besondere Hinweise für Kinder-Trainings

Körperberührungen

Die Teilnehmenden werden ggfs. am Arm oder an der Schulter berührt oder dort kurz festgehalten, um die Situation des Festgehalten werden nachzuahmen und Strategien aufzubauen, wenn es infolge von Übungen im Kurs sinnvoll ist. Die Teilnehmenden werden im Vorhinein gefragt und agieren freiwillig. Darüber hinaus werden die Teilnehmenden im Rahmen eines Schauspiels mit Beleidigungen konfrontiert, um Konfliktsituationen nachzuahmen und den Umgang mit ihnen zu üben. Für diesen Zweck wird die Trainerin mit den Teilnehmenden herausarbeiten, dass Beleidigungen nicht in Ordnung sind, aber– da wir niemanden anderes außer uns ändern können – die Konfrontation mit ihnen unvermeidbar ist.

Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Trainerin

Während der Trainings obliegt die Aufsichtspflicht der Trainerin.

Abholberechtigung anderer Personen

Die Erziehungsberechtigten teilen mit der Anmeldung der Trainerin mit, welche Personen abholberechtigt sind. Änderungen bei der Abholberechtigung werden unverzüglich der Trainerin mitgeteilt. Im Falle der Abholung der Teilnehmenden durch Personen, die nicht die Erziehungsberechtigten sind, wird bei Abholung der Personalausweis der Abholenden durch die Trainerin kontrolliert.

Notfall 

Die Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass im Notfall Erste-Hilfe-Maßnahmen durch die Trainerin oder eine weitere Person vor Ort durchgeführt werden dürfen. Im Falle eines medizinischen Notfalls und einer daher notwendigen ärztlichen Behandlung dürfen sämtliche Maßnahmen, die von einem hinzugezogenen Arzt (Rettungswagen) für dringend erforderlich gehalten werden, an dem Kind vorgenommen werden.

 

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmungen möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen. 

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